
Verfüllen einer Tankanlage:
rechtliche Grundlagen
Stillgelegte unterirdische Tankanlagen dürfen nicht einfach im Erdreich verbleiben. Laut TRGS 509 und den Landesbauordnungen müssen Tanks, die keiner weiteren zulässigen Nutzung zugeführt werden, hohlraumfrei verfüllt oder vollständig ausgebaut werden. Auch das Wasserrecht (AwSV) verlangt eine ordnungsgemäße Stilllegung zum Schutz des Grundwassers.
Die Abnahme erfolgt durch einen zugelassenen Sachverständigen, die zuständige Behörde wird automatisch informiert.
Risiken bei nicht gesicherten Tanks
Nicht verfüllte Tanks bergen erhebliche Gefahren:
- Explosions- und Erstickungsgefahr: In leeren Tanks können Faulgase entstehen. Bereits kleinste Funken können eine Explosion auslösen.
- Einsturz- und Unfallgefahr: Fahrzeuge oder Personen können in nicht verfüllte Hohlräume einbrechen.
- Aufschwimmen: Durch Grundwasser können leere Tanks aus dem Boden gedrückt werden – mit enormen Kräften, die Schäden an Gebäuden oder Leitungen verursachen können.
- Korrosion: Rost und Materialzerfall gefährden langfristig die Standsicherheit und Tragfähigkeit des Baugrunds.
Unsere Leistung
Wir übernehmen für Sie die komplette Verfüllung mit Gesteinsmehl (feinster Sand):
- Baustelleneinrichtung
- Hohlraumfreie Verfüllung mit Gesteinsmehl
- Verfüllung des Domschachts (soweit sinnvoll/gewünscht)
- Abdichtung der Rohrdurchführung zwischen Schacht und Gebäude (optional)
- Abdichtung und Verschluss des Domdeckels
- Erstellung eines Zertifikats mit Bild
- Inklusive Maut- und Energiezulage – keine versteckten Kosten
Ihre Vorteile:
Ökologisch unbedenkliches Material, nicht brennbar und chemisch inert
Hohe Stand- und Betriebssicherheit, keine Erdarbeiten notwendig
Schnelle, staubfreie und saubere Ausführung (meist innerhalb weniger Stunden)
Keine Unterstützung vor Ort nötig – weder Wasser noch Strom
Am Tag nach der Verfüllung erhalten Sie von uns die Rechnung mit dem Zertifikat.
Zögern Sie nicht, uns mit Ihrem Anliegen zu kontaktieren!
07022 - 248 399 500 | info@jehle-technik.de